Gesuche für Dispensationen sind spätestens bis sechs Wochen vor Abwesenheitsbeginn schriftlich an die Schulleitung zu stellen.
Für Dispensationen ist die Schulleitung zuständig. Die freien Halbtage können in die Bewilligung miteinbezogen werden. Ausnahmen bilden die durch die kantonale Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) aufgeführten generellen Dispensationsgründe. Der versäumte Schulstoff muss in Absprache mit der Klassenlehrkraft nachgeholt werden (Verantwortung liegt bei Schüler/in und Eltern).
Gründe für eine Dispensation vom Unterricht: