01.11.2024
Die ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Uttigen findet am Mittwoch, 4. Dezember 2024, Beginn um 20.00 Uhr, im Mehrzweckgebäude am Auweg 23 statt.
Traktandenliste
1. Genehmigung Gesamtbudget 2025
2. Entwidmung Liegenschaft Alpenstrasse 16, Berichtigung Entwidmungswert für die Zuweisung zum
Finanzvermögen gemäss Beschluss Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2023
3. Verkauf Liegenschaft Alpenstrasse 16, Genehmigung
4. Verschiedenes / Orientierungen
Auflage / Information
Die notwendigen Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind ebenfalls auch auf der Homepage der Gemeinde verfügbar. Im Gemeindeblatt November 2024, welches in alle Haushalte in Uttigen verteilt wird, orientiert der Gemeinderat über die Geschäfte der Gemeindeversammlung (Botschaft).
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Uttigen wohnhaft sind.
Apéro
Der Gemeinderat freut sich, mit den Stimmberechtigten nach der Versammlung bei einem kleinen Apéro anzustossen.
Der Gemeinderat Uttigen