Betreuungsgutscheinsystem in Uttigen
Uttigen vergünstigt wie die meisten Gemeinden im Kanton Bern seit August 2020 den Kitabesuch oder die Betreuung via Tagesfamilienorganisation mit Betreuungsgutscheinen. Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder Tagesfamilie betreuen lassen wollen und nicht die ganzen Kosten selbst tragen können, haben die Möglichkeit, Betreuungsgutscheine zu beantragen.
Wer bekommt einen Betreuungsgutschein:
Sie können Betreuungsgutscheine beantragen, wenn folgende Punkte auf Sie zutreffen:
- Ihr zivilrechtlicher Wohnsitz ist in der Gemeinde Uttigen.
- Sie und Ihr Partner bzw. Partnerin sind erwerbstätig oder Sie absolvieren eine staatlich anerkannte Ausbildung, Sie sind beim RAV gemeldet oder haben eine soziale oder gesundheitliche Indikation.
- Ihr massgebendes Familieneinkommen ist tiefer als Fr. 160'000.—
- Die Kita nimmt am Gutscheinsystem teil und hat Ihnen einen Betreuungsplatz zugesichert.
Wie gehen Sie vor:
Sobald Sie einen Kita-Platz gefunden haben, können Sie Ihr Gesuch online mit KiBon unter www.kibon.ch einreichen. Wir prüfen Ihr Gesuch und berechnen den Gutschein. Wir überweisen den berechneten Beitrag monatlich direkt an die Kita oder Tagesfamilienorganisation, die diesen Betrag von Ihrer Rechnung abzieht.
Der Gutschein ist nur ein Jahr gültig, das heisst jeweils bis zum 31. Juli. Die Betreuungsgutscheine sind jährlich neu zu beantragen.
Bitte beachten Sie: Gutscheine können nicht rückwirkend beantragt werden. Reichen Sie Ihr Gesuch daher spätestens in dem Monat ein, in welchem die Betreuung beginnt. Das Gesuch gilt als eingereicht, sobald uns die unterschriebene Freigabequittung zugestellt wurde. Sie können uns diese per Post senden oder persönlich vorbeibringen.
Weitere Infos?
Zusätzliche Informationen finden Sie im Flyer Betreuungsgutscheine, welcher bei der Gemeindeverwaltung aufliegt, sowie auf der Homepage www.uttigen.ch. Sie können uns auf telefonisch (033 346 10 70) oder schriftlich (E-Mail) kontaktieren.