Als AHV-Zweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Kantonalen Ausgleichskasse in Bern.
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende oder als selbstständigerwerbende Personen. Wir nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind Ihnen auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
Rentenanmeldung:
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist.
Beitragspflicht:
Die Beitragspflicht für erwerbstätige Personen beginnt am 1. Januar des Jahres, welches der Vollendung des 17. Altersjahr folgt. Nichterwerbstätige (Studierende) mit Wohnsitz in der Schweiz sind beitragspflichtig ab 1. Januar des Jahres, welches der Vollendung des 20. Altersjahr folgt. Über die Anmeldeformalitäten infomiert Sie gerne die AHV-Zweigstelle.
Ergänzungsleistungen:
Diese können bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes beantragt werden, welche auch über die Bezugsmöglichkeiten informiert. Melden Sie sich dort bitte mit der letzten Steuererklärungs-Kopie oder mit allen gegenwärtigen aktuellen Einkommens- und Vermögensgrundlagen.