Ordentliche und erleichterte Einbürgerung
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und möchten sich einbürgern lassen? Wichtig zu wissen ist, dass zwischen der ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung unterschieden wird. Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren sind die Gemeinden, Kantone und der Bund gemeinsam zuständig.
Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache am Schalter der Gemeindeschreiberei.
Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung wird vom Staatssekretariat für Migration behandelt. Die Gesuchsunterlagen müssen Sie direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM):
Staatssekretariat für Migration
Bürgerrecht / Einbürgerung
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern