Zur Förderung der musikalischen Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen richtet die Gemeinde Beiträge für privaten Musikschulunterricht bis zum vollendeten 18. Altersjahr aus.
Das Gesuch um Gemeindebeitrag muss nach dem vollendeten Schuljahr bis am 15. September eingereicht werden. Später angemeldete Unterstützungsgesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Gemeindebeitrag für das ganze Schuljahr wird aufgrund der Rechnung des besuchten Musikunterrichts mit entsprechendem Zahlungsbeleg ausgerichtet. Gesuche um einen Gemeindebeitrag sind mit den nötigen Belegen und dem dafür vorgesehenen Gesuchsformular an die Gemeindeschreiberei zu richten.