Ab dem 1. März 2022 dürfen Baugesuche nur noch in elektronischer Form eingereicht werden
Mit eBau ein Baugesuch auszufüllen, funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen einer Steuererklärung mit TaxMe. Das Baugesuch wird online erfasst und die notwenigen Unterlagen werden hochgeladen. Zusätzlich zur Einreichung via eBau müssen sämtliche Unterlagen im Doppel in Papierform mit rechtsgültiger Unterschrift bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Massgebend für das Baugesuchsdatum ist der Termin der Abgabe der Gesuchsunterlagen in Papierform.
Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten finden Sie in der Wegleitung Unterstützung.
Mit eBau ein Baugesuch auszufüllen, funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen einer Steuererklärung mit TaxMe. Das Baugesuch wird online erfasst und die notwenigen Unterlagen werden hochgeladen.
Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten finden Sie in der Wegleitung Unterstützung.
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