Das Fundbüro nimmt Fundgegenstände sowie Meldungen über verlorene Gegenstände entgegen. Aufgefundene Gegenstände werden mindestens ein Jahr aufbewahrt. Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, wird der Finder oder die Finderin nach Ablauf eines Jahres benachrichtigt, dass der Gegenstand abgeholt werden kann. Andernfalls wird über die Gegenstände verfügt.
Gerne nehmen wir Ihre Mitteilung unter 033 346 10 70 oder per E-Mail entgegen.