Gemäss dem Hundegesetz vom 27.03.2012 und der Verordnung über die Hundetaxe vom 08.01.2013 muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden.
Die Hundetaxe von Fr. 60.00 wird jedem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Noch nicht registrierte Hunde oder der Verlust eines Tieres sind der Gemeindeverwaltung umgehend zu melden.
Für die Unterlassung der Meldepflicht oder Nichtbezahlung der Hundetaxe gelten die Bestimmungen des kant. Gesetzes.