Der GFO ist Teil der regionalen Gemeindeführungsorganisation (RFO) und schafft im Hinblick auf Katastrophen und Notlagen die personellen, materiellen, organisatorischen und planerischen Voraussetzungen für die Führung, Führungsunterstützung und den zeitverzugslosen, effizienten Einsatz der Mittel. Im Falle eines Einsatzes stellt das Gemeindeführungsorgan die Führung im rückwärtigen Raum – also nicht an der Einsatzfront – sicher. Ebenfalls erarbeitet er Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat und stellt den Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse sicher.
Er ist zudem zuständig für die rasche Information der Bevölkerung. Zu diesem Zweck wird mit der Kantonspolizei und dem Regierungsstatthalter zusammengearbeitet.