Bahnhof Uttigen

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

02.12.2024

Öffentliche Planauflage Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 1 «Dorfmitte»

Der Gemeinderat Uttigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 5. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025 in der Gemeindeschreiberei Uttigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Uttigen aufgeschaltet.
Hinweis: Die Schalter der Gemeindeverwaltung sind vom 23. Dezember 2024 bis und mit 3. Januar 2025 geschlossen, daher verlängerte Auflage bis 13. Januar 2025.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung der Überbauungsordnung Dorfmitte bei der Gemeindeverwaltung Uttigen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Uttigen, den 5. Dezember 2024
Der Gemeinderat


Änderung Überbauungsplan

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